GOÄNeuKompass
1228
Zuschlag11,00 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1227 für die sonographische Untersuchung von Harnleiter, Niere, lokoregionäre Lymphknoten, Gastrointestinaltrakt oder Darmwand im kleinen Becken oder der Beckenwand,
je dargestellter und im Bild dokumentierter vorgenannter Struktur/Organ
Der Zuschlag nach Nummer 1228 ist bis zu dreimal je Sitzung berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 1228 ist bei fehlender Darstellbarkeit nicht berechnungsfähig. Die untersuchten Organe sind in der Rechnung anzugeben.
Relevante Abrechnungsbestimmungen
VI. Sonographische Leistungen
- 1.
Die untersuchten Organe beziehungsweise Strukturen sowie gegebenenfalls die Körperseite sind in der Rechnung anzugeben.
- 2.
Mit den Leistungen des Abschnitts C VI sind die erforderliche Bilddokumentation ggf. einschließlich der Flusskurve bei dopplersonographischer Untersuchung, erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten.
- 3.
Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.
Sonographie des weiblichen Beckens mit Untersuchung des Uterus und der Adnexe beider Seiten, mittels B-Mode-(2D-real-time-)Verfahren,
ggf. einschließlich - der Untersuchung des zervikalen Abschnitts der Vagina und/oder der Harnblase - der abschnittsweisen Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung
50,00 €Nächste ZifferSonographische Untersuchung des Skrotums, der Hoden und Nebenhoden, des Penis,
ggf. einschließlich - Untersuchung der Urethra - Untersuchung der Gefäße und der Lymphknoten der Region - abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung
46,57 €