GOÄNeuKompass
1205
16,18 €Sonographische Untersuchung der Nasennebenhöhlen mittels A-Mode-Verfahren,
je Kopfseite
Die Leistung nach Nummer 1205 ist unabhängig von der Zahl der untersuchten Nasennebenhöhlen einmal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 1205 ist neben der Leistung nach Nummer 1206 nicht berechnungsfähig.
Relevante Abrechnungsbestimmungen
VI. Sonographische Leistungen
- 1.
Die untersuchten Organe beziehungsweise Strukturen sowie gegebenenfalls die Körperseite sind in der Rechnung anzugeben.
- 2.
Mit den Leistungen des Abschnitts C VI sind die erforderliche Bilddokumentation ggf. einschließlich der Flusskurve bei dopplersonographischer Untersuchung, erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten.
- 3.
Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.
Sonographische Untersuchung eines Auges und der Augenhöhle mittels B-Mode-(2D-real-time-) Verfahren,
ggf. einschließlich Untersuchung der umgebenden Strukturen
20,74 €Nächste ZifferSonographische Untersuchung der Nasennebenhöhlen oder Gesichtsweichteile mittels B-Mode-(2D-real-time-) Verfahren,
je Kopfseite
18,38 €