GOÄNeuKompass
Ziffer
1124
Zuschlag43,27 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für das Gespräch mit dem Patienten,
Dauer mindestens 20 Minuten
Abrechnungsbestimmung
Der Zuschlag nach Nummer 1124 ist innerhalb von sieben Tagen einmal berechnungsfähig.
Relevante Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
V. Intensivmedizinische Leistungen
- 1.
Die Leistungen des Abschnitts C V beinhalten auch ohne explizite Aufzählung folgende daneben nicht gesondert berechnungsfähige Leistungen: - Überwachung der Vitalfunktionen, ausgenommen Anlage invasiver Messverfahren (z.B. Pulmonaliskatheter oder arterieller Katheter) - Sauerstoffgabe - EKG-Ableitung und -Interpretation - venöser Zugang - Infusionen - Medikamentengaben - Verbände zur Wundabdeckung, ausgenommen die Leistungen nach Nummer 5915 und 5916 - Überwachung der Beatmungsparameter - Absaugung, oral oder nasal - Dokumentationen
Vorherige Ziffer
1123Zuschlag
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung auf einer neonatologischen Intensivstation
80,29 €Nächste ZifferZuschlag1125
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für das aufwendige, komplexe Gespräch mit Angehörigen oder Betreuer,
Dauer mindestens 20 Minuten
43,27 €