GOÄNeuKompass
Ziffer
1120
Zuschlag68,00 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für eine Tracheotomie oder Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG-Anlage)
Relevante Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
V. Intensivmedizinische Leistungen
- 1.
Die Leistungen des Abschnitts C V beinhalten auch ohne explizite Aufzählung folgende daneben nicht gesondert berechnungsfähige Leistungen: - Überwachung der Vitalfunktionen, ausgenommen Anlage invasiver Messverfahren (z.B. Pulmonaliskatheter oder arterieller Katheter) - Sauerstoffgabe - EKG-Ableitung und -Interpretation - venöser Zugang - Infusionen - Medikamentengaben - Verbände zur Wundabdeckung, ausgenommen die Leistungen nach Nummer 5915 und 5916 - Überwachung der Beatmungsparameter - Absaugung, oral oder nasal - Dokumentationen
