GOÄNeuKompass
1108
Zuschlag100,00 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für eine assistierte und/oder kontrollierte Beatmung, auch CPAP, im Rahmen der Intensivbehandlung,
einschließlich der erforderlichen Überwachungs- und ggf. Behandlungsmaßnahmen im Rahmen der Beatmung
Der Zuschlag nach Nummer 1108 ist einmal innerhalb von 24 Stunden berechnungsfähig.
Relevante Abrechnungsbestimmungen
V. Intensivmedizinische Leistungen
- 1.
Die Leistungen des Abschnitts C V beinhalten auch ohne explizite Aufzählung folgende daneben nicht gesondert berechnungsfähige Leistungen: - Überwachung der Vitalfunktionen, ausgenommen Anlage invasiver Messverfahren (z.B. Pulmonaliskatheter oder arterieller Katheter) - Sauerstoffgabe - EKG-Ableitung und -Interpretation - venöser Zugang - Infusionen - Medikamentengaben - Verbände zur Wundabdeckung, ausgenommen die Leistungen nach Nummer 5915 und 5916 - Überwachung der Beatmungsparameter - Absaugung, oral oder nasal - Dokumentationen
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung,
ggf. einschließlich eines invasiven Kreislaufmonitorings mittels eines arteriellen Katheters, Dauer bis zu 24 Stunden
120,00 €Nächste Ziffer