GOÄNeuKompass
10803
Zuschlag956,60 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10677, 10683, 10684, 10686, 10703, 10704, 10705, 10796, 10797, 10800 oder 10802 für separat und gezielt durchgeführte Lymphknotendissektion im Bereich der Foramina obturatoria (Kategorie IV),
ggf. einschließlich - beidseitiger Dissektion - präsakraler Lymphadenektomie - Eingriffen am Lymphsystem - Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven - Präparation und Versorgung beteiligter Blutgefäße - Identifizierung/Schonung der Ureteren - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum)
Der Zuschlag nach Nummer 10803 ist neben pelviner Lymphadenektomie oder neben der Leistung nach Nummer 9979, 9981, 9982, 9983, 9995 oder 10166 nicht berechnungsfähig.
Ausschlüsse (9)
Pelvine Lymphadenektomie,
ggf. einschließlich Gefäßfreilegung, beidseitig
Paraaortale Lymphadenektomie,
ggf. einschließlich Gefäßfreilegung, einseitig
Parakavale Lymphadenektomie,
ggf. einschließlich Gefäßfreilegung, einseitig
Präsakrale Lymphadenektomie,
ggf. einschließlich Gefäßfreilegung, einseitig
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts L XIII für Ureterolyse,
einseitig
Pelvine Lymphadenektomie, als selbständige Leistung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10162, 10164, 10166, 10217 oder 10255 für die modifizierte pelvine Lymphadenektomie beidseits,
ggf. einschließlich - Eingriffen am Lymphsystem - Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme durch Aspiration - Probeexzision und/oder Probepunktion
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10162, 10164, 10217 oder 10255 für die minimale pelvine Lymphadenektomie beidseits,
ggf. einschließlich - Eingriffen am Lymphsystem - Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme durch Aspiration - Probeexzision und/oder Probepunktion
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10162, 10164, 10166, 10217 oder 10255 für die extendierte pelvine Lymphadenektomie beidseits,
ggf. einschließlich - Eingriffen am Lymphsystem - Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme durch Aspiration - Probeexzision und/oder Probepunktion
Zuschlag für (11)
Gastroenterostomie oder Umgehungsanastomose von Dünndarm, Dickdarm oder Magen, als selbständige Leistung,
ggf. einschließlich - Pylorusresektion bei Gastroduodenostomie - Lösen von Verwachsungen und Mobilisieren von Magen, Darm und/oder Bauchorganen - Verlagerung von Magen und/oder Darm und Anastomosen - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen auch endoskopisch
Teilresektion des Kolons
(z.B. Ileozökalresektion, Hemikolektomie rechts oder links, Transversumresektion, Sigmaresektion), ggf. einschließlich - mit Resektion des oralen Rektumdrittels - Resektion des lleozökalpols einschließlich des terminalen lleums - Darstellung der Ureteren - entweder Wiederherstellung der Kontinuität mit Anastomosen oder Anlage eines Enterostomas - Verlagerung von Darm im Rahmen des Wiederanschlusses - loko-regionärer Lymphknotendissektion - lokaler Exzision erkrankter Gewebe - Entfernen von Darminhalt oder von Fremdkörpern - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen auch endoskopisch
Erweiterte bis subtotale Resektion des Kolons einschließlich Resektion beider Flexuren oder Resektion unterschiedlicher, nicht zusammenhängender Dickdarmsegmente (nicht Nachresektion im gleichen Segment),
ggf. einschließlich - Resektion des lleozökalpols einschließlich des terminalen lleums und/oder Resektion des oralen Rektumdrittels - Identifizierung/Schonung der Ureteren - entweder Wiederherstellung der Kontinuität mit Anastomosen oder Anlage eines Enterostomas - loko-regionärer Lymphknotendissektion - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen auch endoskopisch - lokaler Exzision erkrankter Gewebe - Entfernen von Darminhalt oder von Fremdkörpern
Totale Kolektomie mit kompletter Entfernung des Mastdarmes,
ggf. einschließlich - Identifizierung/Schonung der Ureteren - Resektion des lleozökalpols einschließlich des terminalen Ileums - Proktektomie und Anlage eines Enterostomas - plastischem Verschluss des Beckenbodens - Drainagen - loko-regionärer Lymphknotendissektion - totaler Entfernung des Mesorektums - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - lokaler Exzision erkrankter Gewebe - Entfernen von Darminhalt oder von Fremdkörpern
Tiefe anteriore Rektumresektion,
ggf. einschließlich - peranaler Dehnung - Sondierung und Endoskopie - Entfernen auch von Anteilen des Kolon sigmoideum und descendens - Identifizierung/Schonung der Ureteren - entweder Wiederherstellung der Kontinuität mit Anastomosen und einfacher Reservoirbildung (transverse Koloplastie) oder Anlage eines Enterostomas - loko-regionärer Lymphknotendissektion (totale Entfernung des Mesorektums), - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion (en) (auch vom Retroperitoneum) - Entfernen von Darminhalt oder von Fremdkörpern - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen auch endoskopisch
Ultratiefe (bis mindestens 2 cm an den Schließmuskel heranreichende) anteriore Rektumresektion,
ggf. einschließlich - peranaler Dehnung - Sondierung und Endoskopie - Entfernen auch von Anteilen des Kolon sigmoideum und/oder descendens - Identifizierung/Schonung der Ureteren - entweder Wiederherstellung der Kontinuität mit Anastomosen und einfacher Reservoirbildung oder Anlage eines Enterostomas - loko-regionärer Lymphknotendissektion (totale Entfernung des Mesorektums) - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - Entfernen von Darminhalt oder von Fremdkörpern - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen oder Hohlorganen, auch endoskopisch
Kombinierte abdominoperineale Rektumexstirpation,
ggf. einschließlich - Entfernen auch von Anteilen des Kolon sigmoideum und/oder descendens - Sphinkter-Dehnung - Sondierung und Endoskopie - Identifizierung/Schonung der Ureteren - Anlage eines Enterostomas - direkte Rekonstruktion des Beckenbodens ohne Lappenplastik - Drainagen - loko-regionärer Lymphknotendissektion (totale Entfernung des Mesorektums) - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - Entfernen von Darminhalt oder von Fremdkörpern
Radikale, para- und interaortokavale Lymphknotendissektion des Oberbauches, als selbständige Leistung,
ggf. einschließlich - Dissektion der Mesenterialwurzel - Eingriffen am Lymphsystem - Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven - Präparation und Versorgung beteiligter Blutgefäße - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum)
Erweiterte radikale, para- und interaortokavale Lymphknotendissektion des Unterbauches (ab Nierenhili abwärts bis zur ersten Iliakabifurkation) oder des Oberbauches (ab Nierenhili aufwärts bis zum Zwerchfell), als selbständige Leistung,
ggf. einschließlich - Dissektion der Mesenterialwurzel - präsakraler Lymphknotendissektion - Eingriffen am Lymphsystem - Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven - Präparation und Versorgung beteiligter Blutgefäße - Identifizierung/Schonung der Ureteren - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum)
Erweiterte radikale, para- und interaortokavale Lymphknotendissektion der gesamten Bauchhöhle, als selbständige Leistung,
ggf. einschließlich - Dissektion der Mesenterialwurzel - präsakrale und iliacale Lymphknotendissektion - Eingriffen am Lymphsystem - Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven - Präparation und Versorgung beteiligter Blutgefäße - Identifizierung/Schonung der Ureteren - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum)
Radikale Lymphknotendissektion entlang der A. iliaca externa, als selbständige Leistung,
ggf. einschließlich - Identifikation/Schonung von Nerven - Versorgung beteiligter Blutgefäße ohne eventuell notwendige Rekonstruktion - Identifikation/Schonung der Ureteren - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum), je Seite
Relevante Abrechnungsbestimmungen
XVII. Viszeralchirurgie
- 1.
Das Ausmaß der Lymphknotendissektionen folgt einer anatomisch begründeten vierteiligen Systematik: Kategorie I - Regionale Lymphadenektomie Entfernung in unmittelbarer Nachbarschaft zum Zielorgan (z.B. beim Magenkarzinom Lymphknoten direkt an der großen und kleinen Kurvatur liegend) Kategorie II - Loko-regionäre Lymphadenektomie Entfernung von Lymphknoten entlang größerer versorgender Gefäße des Zielorgans (z.B. beim Magenkarzinom Lymphknoten entlang der A. gastrica sinistra und A. hepatica communis) Kategorie III - Radikale systematische Lymphadenektomie Erweiterte Entfernung von Lymphknoten einer Region außerhalb des alleinigen Versorgungsgebiets des Zielorgans (z.B. beim Magenkarzinom paraaortal oder interaortokaval) Kategorie IV - Supraradikale Lymphadenektomie Entfernung von zusätzlichen Lymphknoten-Regionen, die nicht von Kategorie I bis III umfasst sind (z.B. beim Magenkarzinom Lymphknoten im hinteren unteren Mediastinum) oder extraanatomische Lymphadenektomie bei einem Rezidiveingriff und/oder aberranter Metastasierung
- 2.
Die Leistungen des Abschnitts L XVII beinhalten auch ohne explizite Aufzählung insbesondere auch peranale bzw. perineale offen chirurgische Zugänge sowie perkutane Sondierungen, die mikrochirurgische Operationstechnik, Rendezvous-Prozeduren und Dichtigkeitsprüfungen von Anastomosen.
- 3.
Die in den Leistungslegendierungen als fakultativer Leistungsinhalt genannte Adhäsiolyse im Rahmen des operativen Zugangs zum Zielorgan ist Bestandteil der operativen Leistungen, sofern sie auf einen Quadranten beschränkt ist.
- 4.
Die in den Leistungslegendierungen als fakultative Leistungsinhalte genannten Probeexzisionen oder Aspirationen oder Probeentnahmen oder Probepunktionen sind Bestandteil der operativen Leistungen, sofern sie auf das Zielorgan beschränkt sind.
L. Chirurgie
- 1.
Die Leistungen des Kapitels L beinhalten auch ohne explizite Aufzählung folgende daneben nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen, sofern sich aus den Leistungsbeschreibungen nichts Abweichendes ergibt: - alle Maßnahmen zur Operationsplanung und -dokumentation (z.B. Operationsbericht, Videoaufzeichnungen), - alle Maßnahmen zur Lagerung (z.B. unter Verwendung von Lagerungsschienen, auch postoperativ in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zum operativen Eingriff), Halterung und/oder Polsterung des Gelenks, - alle intraoperativen Maßnahmen zur Kühlung oder zur Blutstillung (chirurgisch mittels Unterbindung, medikamentös oder apparativ), - (Gelenk-) Spülungen und Drainagen, - Verbände zur Wundabdeckung, - Schienen, ausgenommen sind im unmittelbar zeitlichen Zusammenhang zum operativen Eingriff vom Operateur individuell angefertigte und/oder angepasste Schienen, - Anlegen einer Blutleere oder Blutsperre, - Einlegen von Medikamententrägern, - intraoperatives Einbringen von Medikamenten durch den Operateur (z.B. zur Schmerztherapie), - prä-, intra- und postoperative Funktions- oder Stabilitätsprüfungen, - Gelenkmobilisationen ohne Dokumentation des Bewegungsumfangs, - Durchleuchtungen/Einsatz eines Bildwandlers, - das Ausschneiden von Hautnarben, - intraoperative Punktionen, - intraoperative Markierungen, ausgenommen sind Markierungen im Rahmen von Leistungen des Abschnitts L I, - An- bzw. Nachzeichnen der Schnittführung, - intraoperative Lagekontrollen, unabhängig von der Methode, - Gewinnung von Untersuchungsmaterial für zytologische, mikrobiologische oder Laboratoriumsuntersuchungen (z.B. Abstriche), - intraoperative Entnahme von Gewebeproben, - Anforderung von Untersuchungen von intraoperativ gewonnenen Materialien sowie deren sachgerechte Herrichtung und Verpackung, - Aufstellen eines postoperativen Behandlungsplans für die unmittelbare postoperative Phase, - Verwendung von Hämostyptika, - intraoperative Prüfung der Durchblutung und ggf. angelegter Anastomosen
- 2.
Die Leistungen beinhalten auch ohne explizite Aufzählung alle Eröffnungs- und Verschlussleistungen, soweit in den einzelnen Abschnitten des Kapitels L nichts anderes geregelt ist.
- 3.
Werden intraoperativ Strukturen, die im operativen Zielgebiet verlaufen, zu ihrer Schonung präpariert und dargestellt, kann dafür keine gesonderte Gebührenposition berechnet werden. Davon ausgenommen sind begründbare anatomische Fehllagen oder Verlagerung infolge von vorhergehenden operativen Eingriffen sowie rekonstruktive Maßnahmen im Zusammenhang mit Unterbindung und Übernähung von Gefäßen. Die alleinige Unterbindung eines Gefäßes kann nicht gesondert berechnet werden, sofern nicht in den Gebührennummern etwas Abweichendes geregelt ist.
- 4.
Probeexzisionen dienen der Gewebsentnahmen zur histologischen Diagnostik. Erfolgt dieselbe Probeexzision im Rahmen einer anderen Operation, kann sie nicht gesondert berechnet werden.
- 5.
Die Begriffe klein/groß folgen den folgenden Angaben bzw. Definitionen, sofern in den Gebührenpositionen nichts anderes angegeben ist: 1. Länge: klein entspricht bis 3 cm, groß entspricht größer als 3 cm. 2. Fläche: klein entspricht bis 4 cm², groß entspricht größer als 4 cm². 3. Volumen: klein entspricht bis 1 cm³, groß entspricht größer als 1 cm³. 4. Eingriffe am Kopf (inklusive Mundhöhle) und an den Händen: Aufgrund des Schweregrades sind diese Eingriffe als groß definiert. 5. Sofern nichts anderes in den Gebührenpositionen erwähnt ist, gelten für die Anwendung der Begriffe unter 1. bis 3. die Schnittführung bzw. die Größe des Resektates. 6. Bei der operativen Behandlung mehrerer Strukturen über eine Schnittführung zählt für die Anwendung der Begriffe 1. bis 3. diese Schnittführung.
- 6.
Unter einem Simultaneingriff versteht man eine vom Kerneingriff unabhängige Intervention, die auch zu einem anderen Zeitpunkt erbracht werden könnte, ohne das Ergebnis des Haupteingriffs zu beeinflussen. Die Abrechnung eines Simultaneingriffs setzt zwei voneinander differente Indikationen (ICD-Schlüssel oder unverschlüsselte Diagnose/n im Volltext) voraus. Als differente Indikation gilt auch eine andere Lokalisation, sofern in der Leistungslegende nichts Abweichendes geregelt ist. Sofern ein Simultaneingriff innerhalb der GOÄ als Zuschlag im Zusammenhang mit einem anderen Eingriff aufgeführt ist, ist in der Abrechnung dieser Zuschlag zu verwenden.
- 7.
Sofern für einen Zeitbezug der Begriff intraoperativ verwendet wird, versteht man darunter den Zeitraum zwischen Schnitt und Naht (Schnitt-Naht-Zeit). Unter dem Begriff präoperativ versteht man den Zeitraum vor, unter postoperativ den Zeitraum nach der Schnitt-Naht-Zeit im Zusammenhang mit dem operativen Eingriff.
- 8.
Bei Gerinnungsstörungen unter Therapie mit Vitamin K-Antagonisten, Gerinnungsstörungen unter anderen (nicht Vitamin K-Antagonisten) oralen Antikoagulanzien (direkte Thrombininhibitoren und direkte Faktor Xa-lnhibitoren) bzw. nicht medikamentös verursachter hämorrhagischer Diathese kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern die Blutstillung aufgrund der eingeschränkten Gerinnungsfähigkeit so aufwendig ist, dass die Interventions- bzw. Schnitt-Naht-Zeit nahezu verdoppelt ist und keine Möglichkeit besteht, die Maßnahme zeitlich zu verschieben sowie aufgrund des gegebenen Falles, wie Gefahr in Verzug, Notfall, etc. eine Normalisierung der Gerinnungsfähigkeit vor der Behandlung nicht erfolgen kann. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen. Die medizinische Indikation und der Grund für die nicht rechtzeitig mögliche Normalisierung der Blutstillung müssen in der Rechnung angegeben werden.
- 9.
Bei chirurgischen Eingriffen (offen, endoskopisch oder laparoskopisch) innerhalb des Bauchraumes bei Schwangeren ab der vollendeten 12. Schwangerschaftswoche kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen.
- 10.
Bei chirurgischen Eingriffen (offen, endoskopisch oder laparoskopisch) bei Frühgeborenen (= Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern der Eingriff vor dem Erreichen des regulären Geburtstermins (ET) stattfindet. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen.
- 11.
Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.
- 12.
Diagnostische Leistungen des Kapitels L sind bei derselben Lokalisation mit demselben Zugang neben therapeutischen Leistungen des Kapitels L nicht berechnungsfähig. Bei einem medizinisch erforderlichen Umstieg von einem geplanten endoskopischen Eingriff auf ein offenes Vorgehen kann für den nicht erfolgten endoskopischen Eingriff neben der Vergütung für den offenen Eingriff die diagnostische Endoskopie abgerechnet werden.
- 13.
Sofern an derselben Lokalisation mit demselben Zugang mehrere Eingriffe in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt werden, sind die Gebühren ab der zweiten Hauptleistung um 10% zu mindern.
Radikale Lymphknotendissektion entlang der A. iliaca externa, als selbständige Leistung,
ggf. einschließlich - Identifikation/Schonung von Nerven - Versorgung beteiligter Blutgefäße ohne eventuell notwendige Rekonstruktion - Identifikation/Schonung der Ureteren - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum), je Seite
639,89 €Nächste ZifferRadikale inguinale Lymphadenektomie, als selbständige Leistung,
ggf. einschließlich - inguinalem Zugang - Eingriffen am Lymphsystem - Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven - Präparation und Versorgung beteiligter Blutgefäße - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion (en) - Anlegen einer oder mehrerer Drainagen, je Seite
534,25 €