GOÄNeuKompass

Ziffer

10791

Zuschlag511,78

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10631, 10632, 10635, 10661, 10662, 10679, 10681, 10735, 10744, 10756, 10768, 10778, 10779, 10782, 10783 oder 10787 für separat und gezielt durchgeführte, systematische para- und/oder interaortale sowie -kavale Lymphknotendissektion (Kategorie III),

ggf. einschließlich - Eingriffen am Lymphsystem - Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven - Präparation und Versorgung beteiligter Blutgefäße - Identifizierung/Schonung der Ureteren - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum)

Abrechnungsbestimmung

Der Zuschlag nach Nummer 10791 ist neben der Leistung nach Nummer 9979, 9981, 9982, 9983, 9995, 10259, 10707 oder 10708 nicht berechnungsfähig.

Ausschlüsse (8)

9979Ausschluss
669,20 €

Pelvine Lymphadenektomie,

ggf. einschließlich Gefäßfreilegung, beidseitig

9981Ausschluss
669,20 €

Paraaortale Lymphadenektomie,

ggf. einschließlich Gefäßfreilegung, einseitig

9982Ausschluss
467,91 €

Parakavale Lymphadenektomie,

ggf. einschließlich Gefäßfreilegung, einseitig

9983Ausschluss
467,91 €

Präsakrale Lymphadenektomie,

ggf. einschließlich Gefäßfreilegung, einseitig

9995ZuschlagAusschluss
218,32 €

Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts L XIII für Ureterolyse,

einseitig

10259ZuschlagAusschluss
703,32 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10162, 10164, 10166, 10217 oder 10255 für die retroperitoneale Lymphadenektomie,

ggf. einschließlich - Eingriffen am Lymphsystem - Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme durch Aspiration - Probeexzision und/oder Probepunktion

10707ZuschlagAusschluss
239,42 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10677, 10683, 10684, 10686, 10688, 10703, 10704 oder 10705 für separat und gezielt durchgeführte, radikal- systematische Lymphadenektomie der Mesenterialgefäße (Kategorie III),

ggf. einschließlich - Eingriffen am Lymphsystem - Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven - Präparation und Versorgung beteiligter Blutgefäße - Identifizierung/Schonung der Ureteren - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum)

10708ZuschlagAusschluss
557,38 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10683, 10684, 10686, 10688, 10703, 10704 oder 10705 für die erweiterte radikale, para- und interaortokavale Lymphadenektomie ab Nierenhilus nach kaudal bis zur ersten Iliacabifurkation oder Ausräumung der Foramina obturatoria (Kategorie IV),

ggf. einschließlich - Dissektion der Mesenterialwurzel - präsakraler Lymphadenektomie - Eingriffen am Lymphsystem - Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven - Präparation und Versorgung beteiligter Blutgefäße - Identifizierung/Schonung der Ureteren - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum)

Zuschlag für (16)

10631
936,75 €

Lokale Exzision von erkranktem Gewebe des terminalen Ösophagus über abdominellen Zugang,

ggf. einschließlich - Behandlung von Ösophagusvarizen - Abtragung von Divertikeln - Verschluss und/oder Anlage von Fisteln - Bougieren und/oder Aufweiten von Ösophagus und/oder Kardia - Lösen von Verwachsungen und Mobilisieren von Ösophagus und Oberbauchorganen - Resektion und/oder Rekonstruktion des Zwerchfells und/oder Gastropexie - Einbringen und/oder Entfernen von Implantaten und/oder Fremdkörpern

10632
1711,49 €

Lokale Exzision von erkranktem Gewebe am Ösophagus über abdominothorakalen Zugang,

ggf. einschließlich - Behandlung von Ösophagusvarizen - Abtragung von Divertikeln - Verschluss und/oder Anlage von Fisteln - Bougieren und/oder Aufweiten von Ösophagus und/oder Kardia - Resektion und/oder Rekonstruktion des Zwerchfells und/oder Gastropexie - Lösen von Verwachsungen und Mobilisieren von Ösophagus, Thorax- und Oberbauchorganen - Einbringen und/oder Entfernen von Implantaten und/oder Fremdkörpern

10635
2378,43 €

Partielle Ösophagusresektion,

ggf. einschließlich - Wiederherstellung der Kontinuität - regionärer Lymphknotendissektion und/oder Eingriffen am Lymphsystem - Resektion eines proximalen Magenanteils - Resektion und/oder Rekonstruktion des Zwerchfells und/oder Gastropexie - Abtragung von Divertikeln - Verschluss und/oder Anlage von Fisteln (bzw. eines Ösophagostomas) - Bougieren und/oder Aufweiten von Ösophagus und/oder Kardia - Lösen von Verwachsungen und Mobilisieren von Ösophagus, Thorax- und/oder Oberbauchorganen - Einbringen und/oder Entfernen von Implantaten und/oder Fremdkörpern

10661
1462,03 €

Subtotale Magenresektion (Resektion von mindestens vier Fünfteln des Magens), mit Wiederherstellung der Kontinuität,

einschließlich Trans- und/oder Interposition von Magen- und/oder Darmanteilen und Anastomosen, ggf. einschließlich - Lösen von Verwachsungen und Mobilisieren von Darm und/oder Oberbauchorganen - Ausdehnung der Resektion auf den Ösophagus oder das Duodenum - Reservoirbildung - En-bloc-Resektion von loko-regionären Lymphknoten der Kategorie II zusammen mit dem Magen - Rekonstruktion des Zwerchfells und/oder Gastropexie - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen auch endoskopisch

10662
1789,31 €

Totale Magenresektion mit Wiederherstellung der Kontinuität,

ggf. einschließlich - Ausdehnung der Resektion auf den Ösophagus und/oder das Duodenum - Lösen von Verwachsungen und Mobilisieren von Darm und/oder Oberbauchorganen - Dünndarmhochzug und Anastomosen, z.B. Roux-Y - En-bloc-Resektion von loko-regionären Lymphknoten der Kategorie II zusammen mit dem Magen - Rekonstruktion des Zwerchfells - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen auch endoskopisch

10679
821,31 €

Operative Beseitigung einer Atresie, Stenose, eines oder mehrerer Divertikel und/oder eines oder mehrerer Tumore des Duodenums mit Rekonstruktion durch Transposition,

ggf. einschließlich - Lösen von Verwachsungen und Mobilisieren von Magen, Darm und/oder Oberbauchorganen - Verlagerung von Magen und/oder Darm und Anastomosen - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion (en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen auch endoskopisch

10681
749,18 €

Operative Beseitigung einer Atresie, Stenose, Darmduplikatur und/oder eines Divertikels oder eines Tumors des Jejunums oder des lleums, mit Rekonstruktion durch Transposition,

ggf. einschließlich - Segmentresektion - Verlagerung des Darms und Anastomosen - lokaler Exzision erkrankter Gewebe - Entfernen von Darminhalt oder von Fremdkörpern - Gewebeentnahme durch Aspiration - Probeexzision und/oder Probepunktion (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen bzw. Hohlorganen, auch endoskopisch

10735
678,69 €

Limitierte Leberresektion (z.B. anatomische/periphere 1-Segment-Resektion, links-laterale Resektion; limitierte Segm. I-Resektion; Resektion „Gallenblasenbett" (Segm. IVB/V) bei Gallenblasentumor),

ggf. einschließlich - Pringle- oder ähnlichem Manöver - Blutstillung auch mittels Hämostyptika, Vlieseinlage, Fibrinkleber sowie physikalischer Koagulation - Versorgung von Gallengängen und Blutgefäßen an der Resektionsfläche - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion (en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen oder Hohlorganen auch endoskopisch

10744Zuschlag
318,87 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10734, 10735, 10736 oder 10737 für Rekonstruktion der Kontinuität eines (größeren) Gallenganges mittels Naht (inklusive direkter Gallengangs-Anastomose, ggf. inklusive T-Drainage)

10756
967,56 €

Operation am extrahepatischen Gallengang, z.B. Resektion und/oder Rekonstruktion (ohne biliodigestive Anastomose), als selbständige Leistung,

ggf. einschließlich - Kontrastmittelapplikationen - Einbringen und/oder Entfernen von Implantaten, Steinen und/oder Fremdkörpern - Darstellen, Punktieren und Mobilisieren von Gallenblase und Gallengängen sowie Mobilisierung weiterer Oberbauchorgane - Präparation im Lig. hepatoduodenale - Cholezystektomie und Versorgung des Gallenblasenbettes an der Leber - Freilegen und ggf. Übernähen von Blutgefäßen im OP-Gebiet - Blutstillung auch mittels Hämostyptika, Vlieseinlage, Fibrinkleber sowie physikalischer Koagulation - Übernähung/Drainage von Gallengangsfisteln - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) - Spülen und Absaugen von Flüssigkeit aus Bauchhöhle und Gallengängen - Drainage von Gallengängen mittels T-Drainage oder endoluminärem Stent (ohne transhepatische Drainage)

10768
678,69 €

Operative Papillenexstirpation oder Papillenspaltung mit Eröffnung des Duodenums,

ggf. einschließlich - Endoskopie von Gallen- und/oder Pankreasgängen - Durchleuchtungen und Kontrastmittelapplikationen - Einbringen und/oder Entfernen von Implantaten, Steinen und/oder Fremdkörpern - Darstellen, Punktieren oder Mobilisieren von Oberbauchorganen - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) - Spülen und Absaugen von Flüssigkeit aus Bauchhöhle, Darm sowie Gallen- und Pankreasgängen - plastischer Verschluss bzw. Rekonstruktion der Papille und des Duodenums mit Dichtigkeitsprüfung - Drainage von Gallen- und Pankreasgängen

10778
678,69 €

Lokale, über eine reine Probenentnahme hinausgehende Entfernung von Pankreasgewebe (z.B. Nekrosektomie des Pankreas),

ggf. einschließlich - Entfernen von Steinen und/oder Fremdkörpern - Blutstillung auch mittels Gefäßnähten, Hämostyptika, Fibrinkleber, Vlieseinlage sowie physikalischer Koagulation - physikalischer Koagulation - Einbringen eines Kunststoffnetzes - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum) - Anlegen einer oder mehrerer Drainagen

10779
749,18 €

Operative Beseitigung einer Pankreas(pseudo)zyste durch Pankreatogastro-, -duodeno- oder -jejunostomie oder durch Marsupialisation,

ggf. einschließlich - lokaler Exzision erkrankter Gewebe - Entfernen von Darminhalt, Steinen und/oder Fremdkörpern - Blutstillung auch mittels Gefäßnähten, Hämostyptika, Fibrinkleber, Vlieseinlage sowie physikalischer Koagulation - Einbringen eines Kunststoffnetzes - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion (en) (auch vom Retroperitoneum) - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen oder Hohlorganen auch endoskopisch - Spülen und Absaugen von Flüssigkeit - Zystendrainage

10782
2690,52 €

Partielle Pankreatoduodenektomie mit Wiederanschluss von Gallen- und Pankreasgängen,

ggf. einschließlich - Einbringen und/oder Entfernen von Implantaten, Steinen und/oder Fremdkörpern - Darstellung von Darm und Oberbauchorganen - Kocher-Manöver - Dissektion loko-regionärer Lymphknoten sowie des Lig. hepatoduodenale - Cholezystektomie und Versorgung des Gallenblasenbettes an der Leber - Resektion von Gallengängen - Blutstillung auch mittels Gefäßnähten, Hämostyptika, Fibrinkleber, Vlieseinlage sowie physikalischer Koagulation - Einbringen eines Kunststoffnetzes - (Teil-)Entfernung des großen und kleinen Netzes - lokaler Exzision weiterer erkrankter Gewebe - Anastomosen - Wiederanschluss des Magens - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) - Spülen und Absaugen von Flüssigkeit aus Bauchhöhle, Darm und Gängen - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen oder Hohlorganen auch endoskopisch - Drainage von Gallen- und Pankreasgängen

10783
1119,53 €

Resektion von Teilen des Pankreas links der Pfortaderachse mit Blindverschluss,

ggf. einschließlich - Einbringen und/oder Entfernen von Implantaten, Steinen und/oder Fremdkörpern - Darstellung von Darm und Oberbauchorganen - (Teil-)Entfernung des großen und kleinen Netzes - lokaler Exzision weiterer erkrankter Gewebe - Blutstillung auch mittels Gefäßnähten, Hämostyptika, Fibrinkleber, Vlieseinlage sowie physikalischer Koagulation - Einbringen eines Kunststoffnetzes - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) - Spülen und Absaugen von Flüssigkeit aus Bauchhöhle und Gängen - Drainage von Gallen- und Pankreasgängen - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen oder Hohlorganen, auch endoskopisch

10787
2959,09 €

Resektion des kompletten Pankreas oder subtotale Pankreatektomie, mit Wiederanschluss von Gallengängen,

ggf. einschließlich - Duodenektomie bis zur Flexura duodenojejunalis - Splenektomie - Cholezystektomie und Versorgung des Gallenblasenbettes an der Leber - Resektion von Gallengängen - Wiederanschluss von Magen und verbleibenden Pankreasgängen - Anastomosen - Einbringen und/oder Entfernen von Implantaten, Steinen und/oder Fremdkörpern - Blutstillung auch mittels Gefäßnähten, Hämostyptika, Fibrinkleber, Vlieseinlage sowie physikalischer Koagulation - Einbringen eines Kunststoffnetzes - Darstellung von Darm und Oberbauchorganen - Kocher-Manöver - Dissektion loko-regionärer Lymphknoten sowie des Lig. hepatoduodenale - (Teil-)Entfernung des großen und kleinen Netzes - lokaler Exzision weiterer erkrankter Gewebe - Gewebeentnahme(n) durch Aspiration - Probeexzision(en) und/oder Probepunktion (en) - Spülen und Absaugen von Flüssigkeit aus Bauchhöhle, Darm und/oder Gängen - Dichtigkeitsprüfung von Anastomosen oder Hohlorganen, auch endoskopisch - Drainage von Gallen- und Pankreasgängen sowie Endodrainagen

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

XVII. Viszeralchirurgie

  1. 1.

    Das Ausmaß der Lymphknotendissektionen folgt einer anatomisch begründeten vierteiligen Systematik: Kategorie I - Regionale Lymphadenektomie Entfernung in unmittelbarer Nachbarschaft zum Zielorgan (z.B. beim Magenkarzinom Lymphknoten direkt an der großen und kleinen Kurvatur liegend) Kategorie II - Loko-regionäre Lymphadenektomie Entfernung von Lymphknoten entlang größerer versorgender Gefäße des Zielorgans (z.B. beim Magenkarzinom Lymphknoten entlang der A. gastrica sinistra und A. hepatica communis) Kategorie III - Radikale systematische Lymphadenektomie Erweiterte Entfernung von Lymphknoten einer Region außerhalb des alleinigen Versorgungsgebiets des Zielorgans (z.B. beim Magenkarzinom paraaortal oder interaortokaval) Kategorie IV - Supraradikale Lymphadenektomie Entfernung von zusätzlichen Lymphknoten-Regionen, die nicht von Kategorie I bis III umfasst sind (z.B. beim Magenkarzinom Lymphknoten im hinteren unteren Mediastinum) oder extraanatomische Lymphadenektomie bei einem Rezidiveingriff und/oder aberranter Metastasierung

  2. 2.

    Die Leistungen des Abschnitts L XVII beinhalten auch ohne explizite Aufzählung insbesondere auch peranale bzw. perineale offen chirurgische Zugänge sowie perkutane Sondierungen, die mikrochirurgische Operationstechnik, Rendezvous-Prozeduren und Dichtigkeitsprüfungen von Anastomosen.

  3. 3.

    Die in den Leistungslegendierungen als fakultativer Leistungsinhalt genannte Adhäsiolyse im Rahmen des operativen Zugangs zum Zielorgan ist Bestandteil der operativen Leistungen, sofern sie auf einen Quadranten beschränkt ist.

  4. 4.

    Die in den Leistungslegendierungen als fakultative Leistungsinhalte genannten Probeexzisionen oder Aspirationen oder Probeentnahmen oder Probepunktionen sind Bestandteil der operativen Leistungen, sofern sie auf das Zielorgan beschränkt sind.

Allgemeine Bestimmungen

L. Chirurgie

  1. 1.

    Die Leistungen des Kapitels L beinhalten auch ohne explizite Aufzählung folgende daneben nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen, sofern sich aus den Leistungsbeschreibungen nichts Abweichendes ergibt: - alle Maßnahmen zur Operationsplanung und -dokumentation (z.B. Operationsbericht, Videoaufzeichnungen), - alle Maßnahmen zur Lagerung (z.B. unter Verwendung von Lagerungsschienen, auch postoperativ in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zum operativen Eingriff), Halterung und/oder Polsterung des Gelenks, - alle intraoperativen Maßnahmen zur Kühlung oder zur Blutstillung (chirurgisch mittels Unterbindung, medikamentös oder apparativ), - (Gelenk-) Spülungen und Drainagen, - Verbände zur Wundabdeckung, - Schienen, ausgenommen sind im unmittelbar zeitlichen Zusammenhang zum operativen Eingriff vom Operateur individuell angefertigte und/oder angepasste Schienen, - Anlegen einer Blutleere oder Blutsperre, - Einlegen von Medikamententrägern, - intraoperatives Einbringen von Medikamenten durch den Operateur (z.B. zur Schmerztherapie), - prä-, intra- und postoperative Funktions- oder Stabilitätsprüfungen, - Gelenkmobilisationen ohne Dokumentation des Bewegungsumfangs, - Durchleuchtungen/Einsatz eines Bildwandlers, - das Ausschneiden von Hautnarben, - intraoperative Punktionen, - intraoperative Markierungen, ausgenommen sind Markierungen im Rahmen von Leistungen des Abschnitts L I, - An- bzw. Nachzeichnen der Schnittführung, - intraoperative Lagekontrollen, unabhängig von der Methode, - Gewinnung von Untersuchungsmaterial für zytologische, mikrobiologische oder Laboratoriumsuntersuchungen (z.B. Abstriche), - intraoperative Entnahme von Gewebeproben, - Anforderung von Untersuchungen von intraoperativ gewonnenen Materialien sowie deren sachgerechte Herrichtung und Verpackung, - Aufstellen eines postoperativen Behandlungsplans für die unmittelbare postoperative Phase, - Verwendung von Hämostyptika, - intraoperative Prüfung der Durchblutung und ggf. angelegter Anastomosen

  2. 2.

    Die Leistungen beinhalten auch ohne explizite Aufzählung alle Eröffnungs- und Verschlussleistungen, soweit in den einzelnen Abschnitten des Kapitels L nichts anderes geregelt ist.

  3. 3.

    Werden intraoperativ Strukturen, die im operativen Zielgebiet verlaufen, zu ihrer Schonung präpariert und dargestellt, kann dafür keine gesonderte Gebührenposition berechnet werden. Davon ausgenommen sind begründbare anatomische Fehllagen oder Verlagerung infolge von vorhergehenden operativen Eingriffen sowie rekonstruktive Maßnahmen im Zusammenhang mit Unterbindung und Übernähung von Gefäßen. Die alleinige Unterbindung eines Gefäßes kann nicht gesondert berechnet werden, sofern nicht in den Gebührennummern etwas Abweichendes geregelt ist.

  4. 4.

    Probeexzisionen dienen der Gewebsentnahmen zur histologischen Diagnostik. Erfolgt dieselbe Probeexzision im Rahmen einer anderen Operation, kann sie nicht gesondert berechnet werden.

  5. 5.

    Die Begriffe klein/groß folgen den folgenden Angaben bzw. Definitionen, sofern in den Gebührenpositionen nichts anderes angegeben ist: 1. Länge: klein entspricht bis 3 cm, groß entspricht größer als 3 cm. 2. Fläche: klein entspricht bis 4 cm², groß entspricht größer als 4 cm². 3. Volumen: klein entspricht bis 1 cm³, groß entspricht größer als 1 cm³. 4. Eingriffe am Kopf (inklusive Mundhöhle) und an den Händen: Aufgrund des Schweregrades sind diese Eingriffe als groß definiert. 5. Sofern nichts anderes in den Gebührenpositionen erwähnt ist, gelten für die Anwendung der Begriffe unter 1. bis 3. die Schnittführung bzw. die Größe des Resektates. 6. Bei der operativen Behandlung mehrerer Strukturen über eine Schnittführung zählt für die Anwendung der Begriffe 1. bis 3. diese Schnittführung.

  6. 6.

    Unter einem Simultaneingriff versteht man eine vom Kerneingriff unabhängige Intervention, die auch zu einem anderen Zeitpunkt erbracht werden könnte, ohne das Ergebnis des Haupteingriffs zu beeinflussen. Die Abrechnung eines Simultaneingriffs setzt zwei voneinander differente Indikationen (ICD-Schlüssel oder unverschlüsselte Diagnose/n im Volltext) voraus. Als differente Indikation gilt auch eine andere Lokalisation, sofern in der Leistungslegende nichts Abweichendes geregelt ist. Sofern ein Simultaneingriff innerhalb der GOÄ als Zuschlag im Zusammenhang mit einem anderen Eingriff aufgeführt ist, ist in der Abrechnung dieser Zuschlag zu verwenden.

  7. 7.

    Sofern für einen Zeitbezug der Begriff intraoperativ verwendet wird, versteht man darunter den Zeitraum zwischen Schnitt und Naht (Schnitt-Naht-Zeit). Unter dem Begriff präoperativ versteht man den Zeitraum vor, unter postoperativ den Zeitraum nach der Schnitt-Naht-Zeit im Zusammenhang mit dem operativen Eingriff.

  8. 8.

    Bei Gerinnungsstörungen unter Therapie mit Vitamin K-Antagonisten, Gerinnungsstörungen unter anderen (nicht Vitamin K-Antagonisten) oralen Antikoagulanzien (direkte Thrombininhibitoren und direkte Faktor Xa-lnhibitoren) bzw. nicht medikamentös verursachter hämorrhagischer Diathese kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern die Blutstillung aufgrund der eingeschränkten Gerinnungsfähigkeit so aufwendig ist, dass die Interventions- bzw. Schnitt-Naht-Zeit nahezu verdoppelt ist und keine Möglichkeit besteht, die Maßnahme zeitlich zu verschieben sowie aufgrund des gegebenen Falles, wie Gefahr in Verzug, Notfall, etc. eine Normalisierung der Gerinnungsfähigkeit vor der Behandlung nicht erfolgen kann. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen. Die medizinische Indikation und der Grund für die nicht rechtzeitig mögliche Normalisierung der Blutstillung müssen in der Rechnung angegeben werden.

  9. 9.

    Bei chirurgischen Eingriffen (offen, endoskopisch oder laparoskopisch) innerhalb des Bauchraumes bei Schwangeren ab der vollendeten 12. Schwangerschaftswoche kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen.

  10. 10.

    Bei chirurgischen Eingriffen (offen, endoskopisch oder laparoskopisch) bei Frühgeborenen (= Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern der Eingriff vor dem Erreichen des regulären Geburtstermins (ET) stattfindet. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen.

  11. 11.

    Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.

  12. 12.

    Diagnostische Leistungen des Kapitels L sind bei derselben Lokalisation mit demselben Zugang neben therapeutischen Leistungen des Kapitels L nicht berechnungsfähig. Bei einem medizinisch erforderlichen Umstieg von einem geplanten endoskopischen Eingriff auf ein offenes Vorgehen kann für den nicht erfolgten endoskopischen Eingriff neben der Vergütung für den offenen Eingriff die diagnostische Endoskopie abgerechnet werden.

  13. 13.

    Sofern an derselben Lokalisation mit demselben Zugang mehrere Eingriffe in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt werden, sind die Gebühren ab der zweiten Hauptleistung um 10% zu mindern.

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