GOÄNeuKompass

Ziffer

10243

Zuschlag206,46

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10138, 10156, 10157, 10158, 10159, 10160, 10161, 10162, 10164, 10166, 10167, 10168, 10169, 10170, 10171, 10172, 10173, 10174, 10176, 10178, 10179, 10180, 10181, 10183, 10184, 10185, 10192, 10193, 10194, 10195, 10196, 10197, 10216, 10217, 10241 oder 10242 für die Eröffnung des Bauchraumes, offen chirurgisch,

einschließlich - Eröffnung des Retroperitonealraumes von der Bauchhöhle aus - Inspektion und Austasten des Bauchraumes und/oder Retroperitonealraumes - Spülung - Absaugen von Flüssigkeit und/oder Hämatom - Wundverschluss

Zuschlag für (36)

10138
263,13 €

Operative Entfernung einer Varikozele

10156
583,81 €

Operative Versorgung einer Harnblasenverletzung,

ggf. einschließlich Anlage einer suprapubischen Harnblasenfistel

10157
324,38 €

Operative Eröffnung der Harnblase,

ggf. einschließlich - Entfernung von Fremdkörpern und/oder Steinen - Harnleiterschienung, auch bilateral - Anlage einer suprapubischen Harnblasenfistel

10158
357,01 €

Durchführung einer Harnblasenerweiterung durch Detrusormyotomie (Autoaugmentation)

10159
922,79 €

Durchführung einer Harnblasenerweiterung (Harnblasenaugmentation) mit einem Dünn-/Dickdarmsegment,

ggf. einschließlich - Teilresektion der Harnblase - Teilresektion Dünn-/Dickdarm - Dünn-/Dickdarmanastomose - Adhäsiolyse

10160
996,49 €

Teilentfernung der Harnblase mit Rekonstruktion der Harnblase,

ggf. einschließlich - Mobilisation des Harnleiters - Harnleiterschienung, auch beidseits - Anlage einer suprapubischen Harnblasenfistel

10161
969,72 €

Einfache Zystektomie,

ggf. einschließlich - Mobilisation der Harnleiter - Harnleiterschienung, auch beidseits

10162
1109,62 €

Radikale Zystektomie beim Mann,

einschließlich Entfernung der Prostata und der Samenblasen Mobilisation der Harnleiter - Harnleiterschienung, auch beidseits

10164
942,00 €

Radikale Zystektomie bei der Frau,

einschließlich - Harnleiterschienung, auch beidseits - Entfernung der Harnröhre mit Harnröhrenmündung - Entfernung der Vaginalvorderwand - Entfernung der Gebärmutter und der Eierstöcke

10166
745,47 €

Pelvine Lymphadenektomie, als selbständige Leistung

10167
1105,99 €

Anlage eines Ileumkonduit/Kolonkonduit,

ggf. einschließlich - Mobilisation der Harnleiter - Teilresektion Dünn-/Dickdarm - Dünn-/Dickdarmanastomose - Verlagerung eines Darmteils innerhalb des Abdomens - Harnleiterimplantation(en) in den Darm - Anlage des Hautstomas - Harnleiterschienung, auch beidseits - Adhäsiolyse - Stomaversorgung

10168
1146,52 €

Anlage eines Sigma-/Rektumpouch,

ggf. einschließlich - Mobilisation der Harnleiter - Harnleiterimplantation(en) in den Darm, auch mittels submukösem oder serösem Tunnel - Harnleiterschienung, auch beidseits - Adhäsiolyse

10169
1529,53 €

Anlage eines kontinenten (Nabel-) Pouch,

ggf. einschließlich - Mobilisation der Harnleiter - Adhäsiolyse - Teilresektion Dünn-/Dickdarm - Dünn-/Dickdarmanastomose - Verlagerung eines Darmteils innerhalb des Abdomens - Faltung - Detubularisation und Rekonfiguration des Darmes - Harnleiterimplantation(en) in den Darm, auch mittels submukösem oder serösem Tunnel - Harnleiterschienung, auch beidseits - Bildung eines katheterisierbaren Kontinenzmechanismus - Stomaversorgung

10170
1370,70 €

Bildung einer orthotopen Neoblase,

ggf. einschließlich - Mobilisation der Harnleiter - Adhäsiolyse - Teilresektion Dünn-/Dickdarm - Dünn-/Dickdarmanastomose - Verlagerung eines Darmteils innerhalb des Abdomens - Faltung - Detubularisation und Rekonfiguration des Darmes - Harnleiterimplantation(en) in die Neoblase, auch mittels submukösem oder serösem Tunnel - Harnleiterschienung, auch beidseits - Harnröhrenanastomose

10171
1008,36 €

Plastische Rekonstruktion der Harnblase bei Blasenektrophie,

ggf. einschließlich - Rekonstruktion des Blasenhalses - Osteotomie - Verpflanzung der Harnleiter, auch beidseits

10172
846,46 €

Inkontinenzoperation: Implantation eines künstlichen Schließmuskels um den Blasenhals oder die Harnröhre,

einschließlich Einlage des Reservoirs und einer Ventilpumpe

10173
546,39 €

Entfernung eines künstlichen Schließmuskels bei Defekt oder Infektion

10174
740,60 €

Harnleiterfreilegung, als selbständige Leistung,

z.B. bei Fibrose, ggf. einschließlich Harnleiterschienung

10176
996,49 €

Rekonstruktion des Harnleiters durch Reanastomosierung (Ureteroureterostomie), als selbständige Leistung,

ggf. einschließlich - Freilegung des Harnleiters - Teilresektion des Harnleiters - Harnleiterschienung

10178
796,44 €

Extravesikale Antirefluxplastik mit Verlagerung des Harnleiters in einen vesikalen Tunnel,

einschließlich Inzision und Verschluss des Detrusors über dem Harnleiter, je Seite

10179
846,46 €

Implantation eines Harnleiters in die Harnblase oder den Dickdarm oder die Haut, als selbständige Leistung,

ggf. einschließlich - Teilresektion des Harnleiters - Teilresektion der Harnleiterwand - Modellierung des Harnleiters - Umbettung des Harnleiters - Antireflux- und/oder Lappenplastik - Einbringen einer Harnleiterschiene

10180
1146,52 €

Implantation beider Harnleiter in die Harnblase oder den Dickdarm oder die Haut, als selbständige Leistung,

ggf. einschließlich - Teilresektion der Harnleiter - Teilresektion der Harnleiterwand - Modellierung der Harnleiter - Umbettung der Harnleiter - Antireflux- und/oder Lappenplastik - Harnleiterschienung, auch beidseits

10181
912,44 €

Nierenbeckenplastik,

einschließlich - Harnleiterschienung - Anlage einer Nierenfistel

10183
550,97 €

Nephropexie,

je Seite

10184
840,02 €

Nicht tumorbedingte Nephrektomie,

je Seite

10185
986,78 €

Tumorbedingte Nephrektomie mit Nierenfettkapsel,

ggf. einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors, je Seite

10192
846,46 €

Trennung einer Hufeisenniere

10193
821,45 €

Implantation einer Niere mit Harnleiterimplantation,

einschließlich - extraperitonealer Freilegung der Beckengefäße - Gefäßanastomosierung, Harnleiterschienung

10194
896,47 €

Explantation einer Niere bei einem Lebendspender zur Transplantation,

einschließlich der Freilegung des Harnleiters

10195
946,48 €

Explantation einer Niere bei einem Toten zur Transplantation,

einschließlich Freilegung des Harnleiters, je Seite

10196
746,43 €

Transabdominelle Entfernung einer Nebenniere,

ggf. einschließlich Freilegung der Niere, je Seite

10197
796,44 €

Laparoskopische Entfernung einer Nebenniere,

je Seite

10216
546,39 €

Operative Entfernung eines Prostataadenoms

10217
1071,37 €

Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen mit Unterbindung der Samenleiter ohne Lymphknotenentfernung mit anschließender Rekonstruktion des Blasenhalses und der Schließmuskelfunktion,

ggf. einschließlich suprapubischem Katheter

10241
550,97 €

Operation eines Bauchhodens, als selbständige Leistung,

ggf. einschließlich Anfertigung einer Skrotaltasche (Dartos-Pouch), je Seite

10242
614,02 €

Autotransplantation eines Bauchhodens,

ggf. einschließlich laparoskopischer Identifikation des Hodens und Entnahme aus dem Bauchraum

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

XIV. Operative Urologie

  1. 1.

    Neben operativen urologischen Leistungen ist das Legen eines Harnblasenkatheters nicht gesondert berechnungsfähig.

Allgemeine Bestimmungen

L. Chirurgie

  1. 1.

    Die Leistungen des Kapitels L beinhalten auch ohne explizite Aufzählung folgende daneben nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen, sofern sich aus den Leistungsbeschreibungen nichts Abweichendes ergibt: - alle Maßnahmen zur Operationsplanung und -dokumentation (z.B. Operationsbericht, Videoaufzeichnungen), - alle Maßnahmen zur Lagerung (z.B. unter Verwendung von Lagerungsschienen, auch postoperativ in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zum operativen Eingriff), Halterung und/oder Polsterung des Gelenks, - alle intraoperativen Maßnahmen zur Kühlung oder zur Blutstillung (chirurgisch mittels Unterbindung, medikamentös oder apparativ), - (Gelenk-) Spülungen und Drainagen, - Verbände zur Wundabdeckung, - Schienen, ausgenommen sind im unmittelbar zeitlichen Zusammenhang zum operativen Eingriff vom Operateur individuell angefertigte und/oder angepasste Schienen, - Anlegen einer Blutleere oder Blutsperre, - Einlegen von Medikamententrägern, - intraoperatives Einbringen von Medikamenten durch den Operateur (z.B. zur Schmerztherapie), - prä-, intra- und postoperative Funktions- oder Stabilitätsprüfungen, - Gelenkmobilisationen ohne Dokumentation des Bewegungsumfangs, - Durchleuchtungen/Einsatz eines Bildwandlers, - das Ausschneiden von Hautnarben, - intraoperative Punktionen, - intraoperative Markierungen, ausgenommen sind Markierungen im Rahmen von Leistungen des Abschnitts L I, - An- bzw. Nachzeichnen der Schnittführung, - intraoperative Lagekontrollen, unabhängig von der Methode, - Gewinnung von Untersuchungsmaterial für zytologische, mikrobiologische oder Laboratoriumsuntersuchungen (z.B. Abstriche), - intraoperative Entnahme von Gewebeproben, - Anforderung von Untersuchungen von intraoperativ gewonnenen Materialien sowie deren sachgerechte Herrichtung und Verpackung, - Aufstellen eines postoperativen Behandlungsplans für die unmittelbare postoperative Phase, - Verwendung von Hämostyptika, - intraoperative Prüfung der Durchblutung und ggf. angelegter Anastomosen

  2. 2.

    Die Leistungen beinhalten auch ohne explizite Aufzählung alle Eröffnungs- und Verschlussleistungen, soweit in den einzelnen Abschnitten des Kapitels L nichts anderes geregelt ist.

  3. 3.

    Werden intraoperativ Strukturen, die im operativen Zielgebiet verlaufen, zu ihrer Schonung präpariert und dargestellt, kann dafür keine gesonderte Gebührenposition berechnet werden. Davon ausgenommen sind begründbare anatomische Fehllagen oder Verlagerung infolge von vorhergehenden operativen Eingriffen sowie rekonstruktive Maßnahmen im Zusammenhang mit Unterbindung und Übernähung von Gefäßen. Die alleinige Unterbindung eines Gefäßes kann nicht gesondert berechnet werden, sofern nicht in den Gebührennummern etwas Abweichendes geregelt ist.

  4. 4.

    Probeexzisionen dienen der Gewebsentnahmen zur histologischen Diagnostik. Erfolgt dieselbe Probeexzision im Rahmen einer anderen Operation, kann sie nicht gesondert berechnet werden.

  5. 5.

    Die Begriffe klein/groß folgen den folgenden Angaben bzw. Definitionen, sofern in den Gebührenpositionen nichts anderes angegeben ist: 1. Länge: klein entspricht bis 3 cm, groß entspricht größer als 3 cm. 2. Fläche: klein entspricht bis 4 cm², groß entspricht größer als 4 cm². 3. Volumen: klein entspricht bis 1 cm³, groß entspricht größer als 1 cm³. 4. Eingriffe am Kopf (inklusive Mundhöhle) und an den Händen: Aufgrund des Schweregrades sind diese Eingriffe als groß definiert. 5. Sofern nichts anderes in den Gebührenpositionen erwähnt ist, gelten für die Anwendung der Begriffe unter 1. bis 3. die Schnittführung bzw. die Größe des Resektates. 6. Bei der operativen Behandlung mehrerer Strukturen über eine Schnittführung zählt für die Anwendung der Begriffe 1. bis 3. diese Schnittführung.

  6. 6.

    Unter einem Simultaneingriff versteht man eine vom Kerneingriff unabhängige Intervention, die auch zu einem anderen Zeitpunkt erbracht werden könnte, ohne das Ergebnis des Haupteingriffs zu beeinflussen. Die Abrechnung eines Simultaneingriffs setzt zwei voneinander differente Indikationen (ICD-Schlüssel oder unverschlüsselte Diagnose/n im Volltext) voraus. Als differente Indikation gilt auch eine andere Lokalisation, sofern in der Leistungslegende nichts Abweichendes geregelt ist. Sofern ein Simultaneingriff innerhalb der GOÄ als Zuschlag im Zusammenhang mit einem anderen Eingriff aufgeführt ist, ist in der Abrechnung dieser Zuschlag zu verwenden.

  7. 7.

    Sofern für einen Zeitbezug der Begriff intraoperativ verwendet wird, versteht man darunter den Zeitraum zwischen Schnitt und Naht (Schnitt-Naht-Zeit). Unter dem Begriff präoperativ versteht man den Zeitraum vor, unter postoperativ den Zeitraum nach der Schnitt-Naht-Zeit im Zusammenhang mit dem operativen Eingriff.

  8. 8.

    Bei Gerinnungsstörungen unter Therapie mit Vitamin K-Antagonisten, Gerinnungsstörungen unter anderen (nicht Vitamin K-Antagonisten) oralen Antikoagulanzien (direkte Thrombininhibitoren und direkte Faktor Xa-lnhibitoren) bzw. nicht medikamentös verursachter hämorrhagischer Diathese kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern die Blutstillung aufgrund der eingeschränkten Gerinnungsfähigkeit so aufwendig ist, dass die Interventions- bzw. Schnitt-Naht-Zeit nahezu verdoppelt ist und keine Möglichkeit besteht, die Maßnahme zeitlich zu verschieben sowie aufgrund des gegebenen Falles, wie Gefahr in Verzug, Notfall, etc. eine Normalisierung der Gerinnungsfähigkeit vor der Behandlung nicht erfolgen kann. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen. Die medizinische Indikation und der Grund für die nicht rechtzeitig mögliche Normalisierung der Blutstillung müssen in der Rechnung angegeben werden.

  9. 9.

    Bei chirurgischen Eingriffen (offen, endoskopisch oder laparoskopisch) innerhalb des Bauchraumes bei Schwangeren ab der vollendeten 12. Schwangerschaftswoche kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen.

  10. 10.

    Bei chirurgischen Eingriffen (offen, endoskopisch oder laparoskopisch) bei Frühgeborenen (= Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern der Eingriff vor dem Erreichen des regulären Geburtstermins (ET) stattfindet. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen.

  11. 11.

    Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.

  12. 12.

    Diagnostische Leistungen des Kapitels L sind bei derselben Lokalisation mit demselben Zugang neben therapeutischen Leistungen des Kapitels L nicht berechnungsfähig. Bei einem medizinisch erforderlichen Umstieg von einem geplanten endoskopischen Eingriff auf ein offenes Vorgehen kann für den nicht erfolgten endoskopischen Eingriff neben der Vergütung für den offenen Eingriff die diagnostische Endoskopie abgerechnet werden.

  13. 13.

    Sofern an derselben Lokalisation mit demselben Zugang mehrere Eingriffe in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt werden, sind die Gebühren ab der zweiten Hauptleistung um 10% zu mindern.

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