GOÄNeuKompass
Ziffer
1018
35,88 €Nasaler Schleimhautprovokationstest (auch beidseitig) mit mindestens dreimaliger apparativer Registrierung zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene,
mit Einzel- oder Gruppenextrakt, je Test
Abrechnungsbestimmung
Die Leistung nach Nummer 1018 ist je Kalendertag bis zu zweimal und je Behandlungsfall bis zu 15-mal berechnungsfähig.
Relevante Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
IV. Impfungen und Testungen
- 1.
Die Leistungen des Abschnitts C IV beinhalten auch ohne explizite Nennung die damit im Zusammenhang stehende Auftragung, Einbringung, Verabreichung der Impfstoffe, Testsubstanzen und Allergenextrakte sowie wundversorgende Maßnahmen, Verbände und erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Impfung oder Testung.
- 2.
Mit den Leistungen nach Nummer 1017 bis 1020 sind die Kosten für serienmäßig lieferbare Testmittel abgegolten.
Vorherige Ziffer
1017
Nasaler oder konjunktivaler Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene,
mit Einzel- oder Gruppenextrakt, ggf. beidseitig, je Test
18,57 €Nächste Ziffer1019
Oraler Provokationstest, auch Expositionstest bei Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergien,
einschließlich Überwachung zur Erkennung von Schockreaktionen, je Test
27,22 €