GOÄNeuKompass
Ziffer
1005
Zuschlag10,09 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1001 für eine zusätzliche Belichtung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je Sitzung
Abrechnungsbestimmung
Der Zuschlag nach Nummer 1005 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 1004, 1025, 1026 oder 1027 nicht berechnungsfähig.
Ausschlüsse (4)
1004ZuschlagAusschluss
8,63 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1001 für eine zusätzliche Belichtung,
je Sitzung
1025ZuschlagAusschluss
10,00 €Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C IV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 20,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
1026ZuschlagAusschluss
20,00 €Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C IV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 20,00 EUR bis zu 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
1027ZuschlagAusschluss
30,00 €Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C IV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag für (1)
Relevante Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
IV. Impfungen und Testungen
- 1.
Die Leistungen des Abschnitts C IV beinhalten auch ohne explizite Nennung die damit im Zusammenhang stehende Auftragung, Einbringung, Verabreichung der Impfstoffe, Testsubstanzen und Allergenextrakte sowie wundversorgende Maßnahmen, Verbände und erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Impfung oder Testung.
- 2.
Mit den Leistungen nach Nummer 1017 bis 1020 sind die Kosten für serienmäßig lieferbare Testmittel abgegolten.
